Die Grundpflege im Rahmen der Pflegeversicherung bezieht sich auf pflegerische Hilfen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität. Was bedeutet das konkret für Sie als pflegebedürftiger Mensch? Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen beim Waschen, beim Duschen, bei der Pflege ihrer Zähne oder Ihrer Prothese, beim Rasieren und Kämmen und unterstützen Sie beim Gang auf die Toilette.
Auch wenn sie Unterstützung im Bereich der Ernährung benötigen, sind wir an ihrer Seite. Wir helfen Ihnen bei der mundgerechte Zubereitung der Nahrung und bei der Nahrungsaufnahme.
„Es geht nicht mehr so wie früher“ – diesen Satz hören wir oft. Wir helfen Ihnen dabei, den Blick auf das zu richten, was sie noch eigenständig leisten können und unterstützen Sie im Bereich der Mobilität: Wir helfen Ihnen beim Aufstehen und beim Schlafengehen, leisten Hilfe beim An- und Auskleiden, beim Gehen, Stehen, Treppensteigen und beim Verlassen oder Betreten der Wohnung bzw. der Pflegeeinrichtung.
Bei der Behandlungspflege geht es um die medizinische Versorgung von Menschen, die Unterstützungsbedarf haben. Die pflegerischen Tätigkeiten im Bereich der Behandlungspflege werden ärztlich verordnet. Behandlungspflege darf ausschließlich von fachlich qualifizierten Pflegekräften in der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ambulanten PflegeTEAM erbringen die Behandlungspflege in Ihrem häuslichen Umfeld.
Zur Behandlungspflege zählt eine pflegerisch-medizinische Versorgung, die nicht zwingend von einem Arzt durchgeführt werden muss. Zu den typischen Aufgaben für Gesundheits- und Altenpfleger in der Behandlungspflege gehören zum Beispiel:
• Verbandswechsel
• die Gabe von Medikamenten
• Injektionen
• Blutdruckmessung
• Blutzuckermessung
• Versorgung von Wunden
• Dekubitus-Behandlung
• Katheter-Pflege
• die Verabreichung von Augentropfen oder Augensalben
• Infusionswechsel etc.
Oftmals schließt sich die Behandlungspflege unmittelbar an die Entlassung aus dem Krankenhaus an. In einem solchen Fall tauschen wir uns mit den behandelnden Klinikärzten bzw. dem sozialen Dienst vertrauensvoll aus, um Ihnen zu einem reibungslosen Übergang vom stationieren Aufenthalt in die häusliche Umgebung zu verhelfen.
Im Krankheitsfall übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten für die Behandlungspflege. Wir wissen, dass ambulante Pflegeleistungen immer im Einzelfall gestaltet werden müssen und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Behandlungspflege gerne zur Verfügung.
Hauswirtschaftliche Versorgung – Entlastung bei den Dingen des Alltags
Den Haushalt nicht mehr selbst führen zu können – das ist für pflegebedürftige ältere Menschen mitunter nicht leicht zu akzeptieren. Zugleich machen wir in unseren hauswirtschaftlichen Einsätzen immer wieder die Erfahrung, wie dankbar und entlastet die uns anvertrauten älteren Menschen sind, wenn sie sich um ihren Haushalt nicht mehr zwingend selbst kümmern müssen. Zu unserem Dienstleistungsspektrum im Bereich der Hauswirtschaft zählt zum Beispiel:
• Haushaltsorganisation wie Einkaufen
• Hilfe beim Zubereiten von Mahlzeiten
• alltägliche Reinigungsarbeiten
• Wäschepflege und -wechsel.
Unsere Mitarbeiterinnen in der Hauswirtschaft teilen sich die Arbeit im Haushalt in Absprache mit Kunden und Angehörigen je nach Anforderung ein. Ziel der hauswirtschaftlichen Versorgung in den eigenen vier Wänden ist es auch, den Wechsel in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu vermeiden. Die Pflegekassen zahlen hauswirtschaftliche Tätigkeiten auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs XI. Für die hauswirtschaftliche Versorgung kann unter bestimmten Voraussetzungen der sogenannte Betreuungs- und Entlastungsbeitrag (125 Euro pro Monat) in Anspruch genommen werden. Der Umfang der hauswirtschaftlichen Versorgung lässt sich individuell gestalten.
Den Haushalt nicht mehr selbst führen zu können – das ist für pflegebedürftige ältere Menschen mitunter nicht leicht zu akzeptieren. Zugleich machen wir in unseren hauswirtschaftlichen Einsätzen immer wieder die Erfahrung, wie dankbar und entlastet die uns anvertrauten älteren Menschen sind, wenn sie sich um ihren Haushalt nicht mehr zwingend selbst kümmern müssen. Zu unserem Dienstleistungsspektrum im Bereich der Hauswirtschaft zählt zum Beispiel:
• Haushaltsorganisation wie Einkaufen
• Hilfe beim Zubereiten von Mahlzeiten
• alltägliche Reinigungsarbeiten
• Wäschepflege und -wechsel.
Unsere Mitarbeiterinnen in der Hauswirtschaft teilen sich die Arbeit im Haushalt in Absprache mit Kunden und Angehörigen je nach Anforderung ein. Ziel der hauswirtschaftlichen Versorgung in den eigenen vier Wänden ist es auch, den Wechsel in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu vermeiden. Die Pflegekassen zahlen hauswirtschaftliche Tätigkeiten auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs XI. Für die hauswirtschaftliche Versorgung kann unter bestimmten Voraussetzungen der sogenannte Betreuungs- und Entlastungsbeitrag (125 Euro pro Monat) in Anspruch genommen werden. Der Umfang der hauswirtschaftlichen Versorgung lässt sich individuell gestalten.
Unsere Tagespflege ist eine sehr flexibles und bedarfsorientiertes Betreuungsangebot für Menschen, deren Angehörige sich aufgrund einer Berufstätigkeit oder anderweitiger Verpflichtungen nicht rund um die Uhr um ihren pflegebedürftigen Angehörigen kümmern können. Sie dient zudem der Entlastung pflegender Angehöriger. Mit unserer Tagespflege im „Alten Kino“ in der Poststraße mitten im Herzen von Bad Sobernheim bieten wir Menschen mit Unterstützungsbedarf eine ganz auf sie ausgerichtete Umgebung an. In barrierefrei gestalteten Räumlichkeiten können wir exakt auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen, die gemeinsam den Tag im „Alten Kino“ verbringen.
Mit unserem Fahrdienst können wir Sie abholen und auch wieder nach Hause bringen. Oder Ihre Angehörigen begleiten sie in unsere Tagespflege. Hier beginnt der Tag mit einem gemeinsamen Frühstück, mit Zeitungslektüre oder individuellen Beschäftigungsangeboten. Am Mittag gibt es ein frisch gekochtes Essen. Nach dem Mittagessen ist Zeit für Rückzug und Ruhe oder je nach individuellem Bedarf für Aktivierung. Unsere Tagespflege hat Platz für 25 Gäste. Die Räumlichkeiten sind offen, kommunikativ und zugleich familiär gestaltet. Ein Außenbereich kann genutzt werden. Als erfahrene Gesundheits- und Altenpfleger wissen wir, wie bedeutsam der Austausch mit anderen für ältere und pflegebedürftige Menschen sein kann. Zudem wissen wir, wie wichtig es für pflegende Angehörige ist, ihre Lieben gut behütet und begleitet zu wissen. Das ist unser Anspruch.
Bei der Tagespflege handelt es sich um ein teilstationäres Pflegeangebot. Die Pflegekasse übernimmt die Finanzierung im Rahmen der Leistungshöchstbeträge für die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung und die Einrichtung notwendiger Leistungen im Rahmen der medizinischen Behandlungspflege. Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden separat berechnet.
Wenn das Ende des Lebens absehbar ist, wenn es keine Aussicht auf eine Besserung mehr gibt, wenn Heilung ausgeschlossen werden kann, rückt die Lebensqualität in den Mittelpunkt. Es geht dann darum, nicht mehr dem Leben Tage abzuringen, sondern den Tagen Leben. Wir Pflegefachkräfte sprechen davon, dass die Behandlung in einem solchen Fall nicht mehr kurativ, sondern palliativ ist.
Wer an einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung leidet und nur noch eine begrenzte Lebenserwartung hat, hat ein Recht auf eine Versorgung im häuslichen und familiären Umfeld. Dann greift die sogenannte spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV). Sie umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen vor allem zur Schmerzkontrolle und Schmerztherapie des Patienten. Unsere SAPV Fachkräfte sind eingebettet in ein breites Netzwerk spezialisierter Palliativärzte sowie der stationären Hospizversorgung und nehmen an regelmäßigen Supervisionen teil.
Behutsam, rücksichtsvoll und mit medizinischem Fachwissen kümmern wir uns um sterbende und schwerkranke Menschen und ihre Angehörigen und versuchen ihnen zu einem guten Abschied im häuslichen Umfeld zu verhelfen. Es geht uns darum, die Lebensqualität und Selbstbestimmung von Palliativpatienten zu erhalten und zu fördern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen.
Die eigene häusliche Situation zu hinterfragen, die pflegerische Versorgung auf den Prüfstand zu stellen – das macht in regelmäßigen Abständen auf jeden Fall Sinn. Deshalb sieht der Gesetzgeber nach § 37 Abs. 3 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) vor, dass Pflegebedürftige in regelmäßigen Abständen einen entsprechenden Beratungseinsatz in Anspruch nehmen müssen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Wir sind eine zugelassene Pflegeeinrichtung im Sinne des § 37.3 SGB XI mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz. Wir sind in diesem Zusammenhang sehr um Kontinuität bemüht. Es macht Sinn, dass immer die gleiche Pflegefachkraft einen entsprechenden Beratungseinsatz durchführt. Denn Vertrauen und eine gute Kenntnis der individuellen gesundheitlichen und häuslichen Situation unserer Kunden ist für uns außerordentlich wichtig. So können wir gemeinsam gut auf veränderte Umstände reagieren und bei Bedarf eine bauliche Wohnumfeldanpassung oder andere pflegerische Leistungen in den Blick nehmen.
Pflegebedürftige in Pflegegraden 2 und 3 müssen einmal halbjährlich, Pflegebedürftige in Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können einen Beratungseinsatz einmal im halben Jahr in Anspruch nehmen, ebenso wie Pflegebedürftige, die Pflegesachleistung beziehen. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht für sie jedoch nicht.
Wenn der Pflegefall eintritt, ist das sowohl für den pflegebedürftigen Menschen als auch seine Angehörigen eine mitunter schwer zu akzeptierende Situation. Es treten viele Fragen auf, die im ersten Moment unlösbar scheinen. Umso wichtiger ist es, sich im Pflegefall an einen qualifizierten Ansprechpartner zu wenden. Und das ist Ihr gutes Recht: Ihnen steht eine kostenlose Pflegeberatung zu. Wir beraten Sie kompetent und im Hinblick auf Ihre individuelle Situation. Wir unterstützen Sie bei der für Sie geeigneten Auswahl an Hilfsangeboten. Wir informieren Sie zu den unterschiedlichen Antragsverfahren und stellen Ihnen wichtige Informationsmaterialien zur Verfügung. Wir finden gemeinsam Antworten auf die Fragen, mit denen Sie sich durch einen Pflegefall beschäftigen müssen. Welche Unterstützungs- und Versorgungsoptionen haben Sie? Wie können Sie die einzelnen Angebote sinnvoll und zum Wohle des zu pflegenden Angehörigen verbinden? Welche baulichen Anpassungen im Wohnraum machen Sinn und wie lassen sie sich finanzieren? Nutzen Sie dieses kostenlose Beratungsangebot und lassen Sie uns gemeinsam Lösungen finden!