Bei der Behandlungspflege geht es um die medizinische Versorgung von Menschen, die Unterstützungsbedarf haben. Die pflegerischen Tätigkeiten im Bereich der Behandlungspflege werden ärztlich verordnet. Behandlungspflege darf ausschließlich von fachlich qualifizierten Pflegekräften in der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Unsere qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ambulanten PflegeTEAM erbringen die Behandlungspflege in Ihrem häuslichen Umfeld.
Zur Behandlungspflege zählt eine pflegerisch-medizinische Versorgung, die nicht zwingend von einem Arzt durchgeführt werden muss. Zu den typischen Aufgaben für Gesundheits- und Altenpfleger in der Behandlungspflege gehören zum Beispiel:
• Verbandswechsel
• die Gabe von Medikamenten
• Injektionen
• Blutdruckmessung
• Blutzuckermessung
• Versorgung von Wunden
• Dekubitus-Behandlung
• Katheter-Pflege
• die Verabreichung von Augentropfen oder Augensalben
• Infusionswechsel etc.
Oftmals schließt sich die Behandlungspflege unmittelbar an die Entlassung aus dem Krankenhaus an. In einem solchen Fall tauschen wir uns mit den behandelnden Klinikärzten bzw. dem sozialen Dienst vertrauensvoll aus, um Ihnen zu einem reibungslosen Übergang vom stationieren Aufenthalt in die häusliche Umgebung zu verhelfen.
Im Krankheitsfall übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten für die Behandlungspflege. Wir wissen, dass ambulante Pflegeleistungen immer im Einzelfall gestaltet werden müssen und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Behandlungspflege gerne zur Verfügung.
Hauswirtschaftliche Versorgung – Entlastung bei den Dingen des Alltags
Den Haushalt nicht mehr selbst führen zu können – das ist für pflegebedürftige ältere Menschen mitunter nicht leicht zu akzeptieren. Zugleich machen wir in unseren hauswirtschaftlichen Einsätzen immer wieder die Erfahrung, wie dankbar und entlastet die uns anvertrauten älteren Menschen sind, wenn sie sich um ihren Haushalt nicht mehr zwingend selbst kümmern müssen. Zu unserem Dienstleistungsspektrum im Bereich der Hauswirtschaft zählt zum Beispiel:
• Haushaltsorganisation wie Einkaufen
• Hilfe beim Zubereiten von Mahlzeiten
• alltägliche Reinigungsarbeiten
• Wäschepflege und -wechsel.
Unsere Mitarbeiterinnen in der Hauswirtschaft teilen sich die Arbeit im Haushalt in Absprache mit Kunden und Angehörigen je nach Anforderung ein. Ziel der hauswirtschaftlichen Versorgung in den eigenen vier Wänden ist es auch, den Wechsel in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu vermeiden. Die Pflegekassen zahlen hauswirtschaftliche Tätigkeiten auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs XI. Für die hauswirtschaftliche Versorgung kann unter bestimmten Voraussetzungen der sogenannte Betreuungs- und Entlastungsbeitrag (125 Euro pro Monat) in Anspruch genommen werden. Der Umfang der hauswirtschaftlichen Versorgung lässt sich individuell gestalten.