Wie läuft das Gutachter-Verfahren zur Einstufung in einen Pflegegrad ab?

Zur Einstufung in einen Pflegegrad wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) hinzugezogen. Er vereinbart mit Ihnen einen Termin und kommt zu Ihnen nach Hause bzw. in die Pflegeeinrichtung. Ihre Angehörigen oder Betreuer können bei diesem Termin dabei sein. Der Gutachter richtet den Blick auf verschiedene Aspekte:

Wie mobil ist der pflegebedürftige Mensch? Wie stark ist seine Beweglichkeit eingeschränkt? Klappen das Aufstehen und der Gang ins Bad? Kann er sich frei in der Wohnung bewegen oder gibt es Probleme, zum Beispiel beim Treppensteigen?

Wie steht es um die Kommunikationsfähigkeit und die kognitiven Funktionen? Kann sich der Pflegebedürftige noch gut mitteilen und versteht er alles? Kann er sich orientieren und kennt er die Tageszeit und den Ort, an dem er sich befindet. Kann er Risiken im Gespräch mit anderen wahrnehmen und danach handeln?

Wie ist die psychische Konstitution des pflegebedürftigen Menschen? Ist er sehr unruhig, kann nicht schlafen, hat Ängste oder Aggressionen? Wie arbeitet er mit, wenn er pflegerisch zu versorgen ist?

Kann sich der Hilfsbedürftige noch selbst organisieren, waschen und ankleiden oder braucht er Hilfe bei Essen und Trinken. Geht er alleine zur Toilette?

Ist er oder sie in der Lage, sich selbst mit Medikamenten zu versorgen oder therapiebedingte Anforderungen wie zum Beispiel die Blutzuckermessung selbstständig auszuführen? Kommt er mit dem Rollator oder seiner Zahnprothese zurecht und nimmt er Arztbesuche selbstständig wahr?

Wie gestaltet die pflegebedürftige Person ihren Alltag? Nimmt sie am sozialen Leben teil, gestaltet sie ihren Tagesablauf und nimmt mit anderen Menschen eigenständig Kontakt auf. Geht sie Hobbys nach?
All diese Aspekte fließen in die Begutachtung mit ein. Sinnvoll ist es, wenn ein Angehöriger, der die Lebenssituation gut einschätzen kann, beim Gespräch dabei ist und die Selbsteinschätzung durch eigene Beobachtungen ergänzen kann.