Wie hoch ist das Pflegegeld?

Im Pflegegrad 1 ist die Höhe der Leistungen unterschiedlich. Menschen, die nur geringe Beeinträchtigungen aufweisen, deren Verbleib im häuslichen Umfeld jedoch nur über bauliche Anpassungen denkbar ist, erhalten Zuschüsse für einem barrierefreien Umbau. Zudem werden Pflegehilfsmittel wie Rollator, Rollstühle oder Rollstuhlrampen bezuschusst.

Menschen im Pflegegrad 2 mit erheblichen Einschränkungen ihrer Selbstständigkeit, die zu Hause gepflegt werden, erhalten Pflegegeld in Höhe von 316 Euro pro Monat oder ambulante Pflegesachleistungen in einer Höhe von bis zu 689 Euro monatlich. Außerdem können darüber hinaus Zuschüsse für Hilfsmittel oder barrierefreie Umbauten, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beantragt werden.

Im Pflegegrad 3 liegen schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vor. Deshalb ist bei einer Pflege zu Hause das Pflegegeld höher: 545 Euro pro Monat oder ambulante Pflegesachleistungen bis zu einer Höhe von 1298 Euro monatlich. Bei einer vollstationären Versorgung im Pflegeheim zahlt die Pflegekasse einen Kostenzuschuss von 1262 Euro monatlich.

Menschen im Pflegegrad 4 sind schwer beeinträchtigt. Werden sie zu Hause gepflegt, erhalten sie ein Pflegegeld in Höhe von 728 Euro im Monat oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von 1612 Euro. Die vollstationäre Versorgung im Pflegeheim wird mit 1775 Euro pro Monat von der Pflegekasse mitfinanziert.

Schwerste Beeinträchtigungen liegen im Pflegegrad 5 vor. Die Versorgung ist aufwendig. Dem trägt die Höhe des Pflegegeldes Rechnung. Menschen mit Pflegegrad 5, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld in Höhe von 901 Euro oder Pflegesachleistungen in Höhe von 1995 Euro monatlich. Die vollstationäre Unterbringung im Pflegeheim wird mit monatlich 2005 Euro durch die Pflegekasse unterstützt.