Was ist die Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege richtet sich an Personen, die zu Hause gepflegt werden, aber kurzfristig einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben. Das kann zum Beispiel nach einer Operation der Fall sein. Voraussetzung: Der pflegebedürftige Mensch ist im Pflegegrad 2 eingestuft. Im Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbeitrag eingesetzt werden, um Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.