Einstufung in einen Pflegegrad
– was genau erwartet mich?

Tritt Pflegebedürftigkeit ein, steht zunächst die Einstufung des Betroffenen in einen Pflegegrad an. Dabei wird geprüft, was die pflegebedürftige Person noch alleine erledigen kann. Es ist in diesem Zusammenhang unerheblich, ob es sich um eine kognitive oder körperliche Einschränkung handelt. Die Einstufung erfolgt je nach Umfang des Unterstützungsbedarfs in die Pflegegrade 1 bis 5, wobei ein niedriger Pflegegrad mit einem höheren Maß an Selbstständigkeit einhergeht.