Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI

Die eigene häusliche Situation zu hinterfragen, die pflegerische Versorgung auf den Prüfstand zu stellen – das macht in regelmäßigen Abständen auf jeden Fall Sinn. Deshalb sieht der Gesetzgeber nach § 37 Abs. 3 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) vor, dass Pflegebedürftige in regelmäßigen Abständen einen entsprechenden Beratungseinsatz in Anspruch nehmen müssen, wenn sie Pflegegeld beziehen. Wir sind eine zugelassene Pflegeeinrichtung im Sinne des § 37.3 SGB XI mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz. Wir sind in diesem Zusammenhang sehr um Kontinuität bemüht. Es macht Sinn, dass immer die gleiche Pflegefachkraft einen entsprechenden Beratungseinsatz durchführt. Denn Vertrauen und eine gute Kenntnis der individuellen gesundheitlichen und häuslichen Situation unserer Kunden ist für uns außerordentlich wichtig. So können wir gemeinsam gut auf veränderte Umstände reagieren und bei Bedarf eine bauliche Wohnumfeldanpassung oder andere pflegerische Leistungen in den Blick nehmen.
Pflegebedürftige in Pflegegraden 2 und 3 müssen einmal halbjährlich, Pflegebedürftige in Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können einen Beratungseinsatz einmal im halben Jahr in Anspruch nehmen, ebenso wie Pflegebedürftige, die Pflegesachleistung beziehen. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht für sie jedoch nicht.

Kostenlose, persönliche Beratung der Angehörigen

Wenn der Pflegefall eintritt, ist das sowohl für den pflegebedürftigen Menschen als auch seine Angehörigen eine mitunter schwer zu akzeptierende Situation. Es treten viele Fragen auf, die im ersten Moment unlösbar scheinen. Umso wichtiger ist es, sich im Pflegefall an einen qualifizierten Ansprechpartner zu wenden. Und das ist Ihr gutes Recht: Ihnen steht eine kostenlose Pflegeberatung zu. Wir beraten Sie kompetent und im Hinblick auf Ihre individuelle Situation. Wir unterstützen Sie bei der für Sie geeigneten Auswahl an Hilfsangeboten. Wir informieren Sie zu den unterschiedlichen Antragsverfahren und stellen Ihnen wichtige Informationsmaterialien zur Verfügung. Wir finden gemeinsam Antworten auf die Fragen, mit denen Sie sich durch einen Pflegefall beschäftigen müssen. Welche Unterstützungs- und Versorgungsoptionen haben Sie? Wie können Sie die einzelnen Angebote sinnvoll und zum Wohle des zu pflegenden Angehörigen verbinden? Welche baulichen Anpassungen im Wohnraum machen Sinn und wie lassen sie sich finanzieren? Nutzen Sie dieses kostenlose Beratungsangebot und lassen Sie uns gemeinsam Lösungen finden!